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Administratives
Terminabsagen müssen mindestens 48 Stunden im Voraus vorgenommen werden.
Bei späterer oder nicht erfolgter Absage wird der Termin verrechnet.
Ich bin krankenkassenanerkannt.
In der Regel sind naturheilkundliche Therapien und Homöopathie von den meisten Krankenkassen über
die Zusatzversicherung "Alternativmedizin" anerkannt.
Bitte beachten Sie Ihren individuellen Selbstbehalt und Ihre maximale Belastung pro Jahr gemäss Ihrem Versicherungsvertrag. Allfällige Abklärungen liegen in der Verantwortung des Klienten.
Je nach Versicherung ist es möglich, dass auch Labordiagnostik und Naturheilprodukte zu einem Anteil vergütet werden. Dies kann direkt bei der Zusatzversicherung abgeklärt werden.
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